Eichung - Was sie wissen sollten !
Eichfristen gemäß Mess- und Eichgebührenverordnung
(MessEGebV) vom 30.04.2019
Kaltwasserzähler : 6 Jahre
Warmwasserzähler : 5 Jahre
Wärmemengenzähler: 5 Jahren
Stromzähler : 8 Jahre
Balken- und Drehkolbengaszähler unter G6 : 8 Jahre
Balken- und Drehkolbengaszähler G10 : 12 Jahre
Balken- und Drehkolbengaszähler ab G16 : 8 Jahre
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